Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von workaholiks - grafikdesign, vektorillustration, druck (im Folgenden workaholiks genannt)
§1 Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäfte mit Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Verbrauchern, es sei denn in der Klausel ist etwas Abweichendes geregelt. Sie werden durch eine Auftragsbestätigung durch workaholiks oder durch Abnahme des Produktes bzw. der beauftragten Produkte anerkannt.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten aussschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer es wurde ausdrücklich in schriftlicher Form ihrer Geltung zugestimmt.
(3) Diese Bedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch dann, wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn workaholiks in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag des Kunden vorbehaltlos ausführt.
(5) Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werdem hiermit widersprochen.
§2 Angebot & Vertragsabschluß
(1) Die Angebote von workaholiks sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Kunden ist ein Angebot zum Vertragsabschluss gegenüber workaholiks. Der Eingang der Bestellung wird durch workaholiks in Textform bestätigt. Auftragserteilungen sowie Annahmeerklärungen aller Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Insbesondere gilt eine Bestätigung via Email als wirksam.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Unterlagen behält sich workaholiks das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor einer Weitergabe an Dritte bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens workaholiks.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und Leistungsbeschreibungen aller Art sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(4) Ein Vertrag kommt nur mit der Auftragsbestätigung durch workaholiks oder durch die Abnahme des beauftragten Produktes zustande. Der Vertragsinhalt bestimmt sich nach dieser Auftragsbestätigung. Abweichende Vereinbarungen sind gesondert schriftlich festzuhalten.
§3 Vertragsgegenstand
(1) workaholiks erbringt Leistungen in Form von Grafikdesign, Printdesign, Illustration, Screen- bzw. Webdesign sowie Druckbetreuung und Druckabwicklung von Werbematerialen, Geschäftsausstattungen sowie Katalogen/Broschüren, etc. entsprechend den nachfolgenden Regelungen.
(2) workaholiks hat das Recht, den Auftrag oder einzelne Leistungen des Auftrages sowie alle erforderlichen Daten an zuverlässige Dritte weiterzugeben. workaholiks bleibt in diesem Falle jedoch der ausschließliche Auftragnehmer.
(3) Printdesign
workaholiks erstellt ein Layout für Druckerzeugnisse (z.B. Briefbögen, Visitenkarten, Flyer, Plakate, Broschüren, Magazine, Folder, etc.) nach den Vorgaben des Kunden und sorgt für die Druckabwicklung, soweit nichts Anderes vereinbart wurde.
(4) Grafikdesign/Illustration
workaholiks erstellt und bearbeitet Bildmaterial, Grafiken, Illustrationen, Logos, Signets und Präsentationen (auch interaktiv) nach den Vorgaben des Kunden.
(5) Screendesign/Webdesign
1. Gegenstand der Vereinbarung ist die Konzeption und grafische Gestaltung einer Internetseite nach den Vorgaben des Kunden.
2. Programmierung, Redaktion, Texterstellung und Beschaffung einer Internet-Domain, die Einstellung der Webseite in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem Server (Host Providing), die dauernde Pflege der Webseite sowie die Bereitstellung eines Zuganges zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
(6) Druckabwicklung
workaholiks übernimmt Druckbetreuung sowie Druckabwicklung für Druckerzeugnisse (Werbematerialen, Geschäftsausstattungen, Kataloge, Broschüren, etc.) als Teil des Vertragsgegenstandes aus Punkt 3 bzw. 4 oder davon unabhängig als seperate Dienstleistung nach den Vorgaben und Druckdaten des Kunden bzw. dessen Beauftragten.
§4 Leistungen
(1) Printdesign
1. workaholiks erstellt nach den Vorgaben des Kunden ein Layout für das gewünschte Druckerzeugnis. Dieses Layout wird dem Kunden in Form eines Ausdrucks auf Papier oder als Grafik in elektronischer Form (PDF, PNG, JPG) via E-Mail oder auf einem Datenträger zugesandt.
2. Das Layout wird entsprechend den Wünschen des Kunden abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der Grundleistung umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Layout führen, sind zusätzlich zu vergüten.
3. Nach Freigabe des Layouts durch den Kunden wird dieses für das vereinbarte Druckerzeugnis fertig gestellt.
4. Je nach Auftrag des Kunden übernimmt workaholiks dann die gesamte Druckabwicklung oder liefert das fertige Layout des Druckerzeugnisses dem Kunden als Datei in einer Qualität, die den Erfordernissen einer professionellen Weiterverarbeitung sowie den entsprechenden Druckdienstleistungen entspricht.
(2) Grafikdesign/Illustration
1. orkaholiks erstellt nach den Vorgaben des Kunden das Bildmaterial, Logo, Signet, die Grafik, Illustration oder Präsentation (auch interaktiv) als Entwurf. Dieser wird dem Kunden in elektronischer Form (PDF, PNG, JPG) via E-Mail übermittelt oder in Papierform präsentiert.
2. Der Entwurf wird entsprechend den Wünschen des Kunden abgeändert. Dabei sind kleinere Änderungen von der Grundleistung umfasst. Umfangreiche Änderungen oder eine Vielzahl kleinerer Änderungen, die im Ergebnis zu einem neuen Entwurf führen, sind zusätzlich zu vergüten.
3. Nach Freigabe des Entwurfs durch den Kunden wird diesem die Grafik/Illustration, das Logo, das Signet oder die Präsentation in vereinbarter Qualität sowie im vereinbarten Format via E-Mail oder auf einem Datenträger geliefert.
(3) Screendesign/Webdesign
1. workaholiks erstellt für den Kunden eine Internetpräsenz auf der Basis vorgelegter Daten bzw. Vorgaben des Kunden. Die Vorgaben bzw. Daten werden workaholiks rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
2. Die Webseite wird für die Bildschirmauflösung 1024 x 768 Pixel in 72 dpi optimiert, soweit nicht anders Vereinbart.
3. Sollten im Folgenden Änderungen am Leistungsumfang oder der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind dann gesondert zu vergüten.
(4) Druckabwicklung
1. workaholiks übernimmt entweder die gesamte Druckbetreuung bzw. Druckabwicklung für den Kunden als weiterführende Leistung, siehe §4 - Pkt.(1)4. dieser AGB oder
2. workaholiks übernimmt die gesamte Druckbetreuung bzw. Druckabwicklung für den Kunden als seperate Leistung mit Daten/Druckdaten/Printdesigns, die nicht im eigenen Haus als Teil eines Auftrages §4 - Pkt.(1)4. dieser AGB) erstellt wurden, sondern direkt vom Kunden bzw. dessen Beauftragten geliefert werden. In diesem Falle teilt workaholiks dem Kunden bzw. dessen Beauftragten vorab die Druckdatenanforderungen in übersichtlicher Form mit.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Printdesign, Grafikdesign/Illustration, Screendesign/Webdesign
1. Der Kunde stellt workaholiks die zu integrierenden Inhalte und Grafiken zur Verfügung, die dann im Bildmaterial/Layout bzw. Screen/Webdesign verwendet werden. Die pünktliche Datenlieferung ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung. Außerdem ist der Kunde verpflichtet innerhalb einer vereinbarten angemessenen Frist das Layout bzw. den Entwurf schriftlich oder per E-Mail freizugeben bzw. Änderungswünsche mitzuteilen. Ist zwischen den Parteien kein Zeitpunkt vereinbart, zu dem die Daten zur Verfügung zu stellen sind, sind diese vom Kunden innerhalb von sieben Werktagen ab Bestätigung des Vertragsschlusses durch workaholiks zur Verfügung zu stellen.
2. Die Inhalte zur Weiterverarbeitung werden in elektronisch verwertbarer Form bereitgestellt. workaholiks teilt dem Kunden die geeigneten Dateiformate mit. Werden die Vorlagen in anderen Formaten geliefert, sind die eventuell zusätzlich anfallenden Konvertierungsarbeiten gesondert zu vergüten.
3. Der Kunde versichert workaholiks, dass sämtliche Inhalte frei benutzt und bearbeitet werden können. Der Kunde versichert insbesondere, dass er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt workaholiks von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten beruhen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, workaholiks eine gültige E-Mail-Adresse mitzuteilen und diese regelmäßig, mindestens einmal am Tag, abzurufen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Druckabwicklung
1. Insofern die Druckdaten nicht von workaholiks als Folge einer weiterführenden Leistung (siehe §4 - Pkt. (1)4. dieser AGB) erstellt werden, sind die für die Druckabwicklung benötigten Daten in den von workaholiks angegebenen Dateiformaten anzuliefern. Die jeweiligen Druckdatenanforderungen werden je nach Druckerzeignis dem Kunden mitgeteilt bzw. übermittelt.
2. Für abweichende Dateiformate kann workaholiks eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von workaholiks zu verantworten sind.
§6 Fertigstellung
(1) Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von workaholiks in Textform (insbesondere via E-Mail) bestätigt wurden.
(2) Voraussetzung für die Einhaltung eines Fertigstellungstermins ist die Mitwirkung des Kunden gemäß §5 dieser AGB. Für den Fall, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum verlängern. Bei der Änderung des Auftragsgegenstandes, insbesondere des Auftragsumfanges, verlieren die bisherigen Abschlusstermine ihre Gültigkeit.
(3) Kann workaholiks einen Abschlusstermin unverschuldet nicht einhalten, verlängert sich die vereinbarte Frist zur Fertigstellung um einen angemessenen Zeitraum. In diesem Fall hat workaholiks den Kunden unverzüglich über den neuen Termin zu informieren.
§7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung des Printdesigns, Grafikdesigns und/oder Screen- bzw. Webdesigns ist der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme ist in Textform zu erklären. Sollte der Kunde sich an der Abnahme gehindert sehen, wird er die Gründe unverzüglich in der schriftlichen Form mitteilen. Der Entgegennahme der Dateien bzw. der Produkte aus der Leistung steht die Aufforderung gleich, das Bildmaterial, die Visitenkarten/das Briefpapier, den Katalog, das Logo, etc. herauszugeben oder die Internetpräsenz online zu publizieren.
(2) Entsprechen die Leistungen nicht den vertraglichen Vorgaben, so wird der Kunde workaholiks die Kritikpunkte unverzüglich mitteilen und eine Nachfrist vereinbaren, innerhalb derer die Korrekturen vorzunehmen sind.
(3) Läuft die 14-tägige Abnahmefrist ab, ohne dass sich der Kunde hierzu erklärt hat, gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen.
§8 Urheberrechtliche Nutzungsrechte
(1) workaholiks überträgt dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Abnahme an sämtlichen, nach dem Urhebergesetz (UrhG) schutzfähigen Leistungen, der Internetpräsenz bzw. dem Print- und Grafikdesign ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht nur auf den in der Vereinbarung/dem Angebot vorgesehenen Medien. Bei Webdesign beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die Nutzung im Internet auf einer Website des Kunden. Bei Grafik- und Printdesign beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den von den Parteien bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsbereich der Leistung.
(2) Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Grafik, Illustration, Layout und Design in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch workaholiks.
(3) Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entrichtung der vereinbarten Vergütung.
(4) Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen von workaholiks unterliegen dem Urheberrechtgesetz (UrhG). Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch workaholiks weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Plagiatierung, auch von Teilen bzw. Teilstücken, ist unzulässig.
(5) workaholiks ist berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis zu entfernen.
(6) workaholiks darf auf der eigenen Internetrpäsenz sowie in eigenen Portfolien den Kunden in die Referenzliste bzw. den Kundenstamm aufnehmen und ggf. mit einem Link auf die Internetpräsenz bzw. das erstellte Podukt des Kunden verweisen.
(7) Im allgemeinen sind die gesetzlichen Bestimmungen zum Urheber- und Nutzungsrecht zwingend zu beachten und einzuhalten. Detailierte Informationen dazu sind auf der Onlinepräsenz von workaholiks einzusehen oder werden auf Anfrage an den Kunden übermittelt.
§9 Vergütung
(1) Grundlage der Vergütung ist das im Angebot festgesetzte Honorar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern der Kunde während der Arbeiten zusätzliche Wünsche äußert, so kann workaholiks bei vereinbarter Pauschalvergütung einen durch diese Wünsche entstehenden Mehraufwand gesondert nach Stundensatz abrechnen.
(3) Die Regelung des Punktes 2 gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt und hierdurch ein Mehraufwand verursacht wird.
§10 Zahlungmodalitäten
(1) Die gemäß in §9 vereinbarte Vergütung ist fällig mit Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Abnahme des Entwurfes durch den Kunden.
(2) Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen zu zahlen, insofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Der Abzug von Skonto seitens des Kunden bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Wird gegen den Kunden fruchtlos vollstreckt, stellt er seine Zahlungen ein, geht ein Scheck zu Protest oder wird ein Insolvenzantrag gestellt, werden alle Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
(5) Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist workaholiks berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen (§ 288 BGB) zu berechnen. Außerdem ist workaholiks berechtigt, bereits fertiggestellte Daten, gleich in welcher Form diese zur Verfügung gestellt wurden, einzubehalten, bis die Begleichung des Rechnungsbetrages sowie des eingetretenen Verzugsschadens erfolgt ist.
(6) Hält der Kunde nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen ein, ist workaholiks als Auftragnehmer berechtigt, die Bearbeitung von sämtlichen Aufträgen des Kunden so lange einzustellen, bis er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, für die ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.
(7) Durch die Einstellung der Bearbeitung erwachsen dem Kunden keinerlei Rechtsansprüche.
(8) Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder der Aufrechnung von Forderungen ist nicht zulässig, außer diese sind anerkannt, unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.
(9) Sämtliche erstellte Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen Eigentum von workaholiks.
§11 Mängelrechte/Haftung
(1) Printdesign, Grafikdesign/Illustration, Screendesign/Webdesign
1. workaholiks ist für die Inhalte/Daten, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist workaholiks nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
2. Sollten Dritte den Kunden wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der erstellten Leistung(en) resultieren, verpflichtet sich der Kunde, workaholiks von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und ihnen die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
3. workaholiks benutzt Anti-Virus-Software und hält diese stets auf dem neuesten Stand. workaholiks ist nicht für die Virenfreiheit übermittelter Dateien verantwortlich und haftet bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere nicht für durch Computerviren verursachte Schäden.
4. Bei Verlust von Daten haftet workaholiks bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, d.h. mind. täglicher, Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich wäre.
5. Der Kunde ist verpflichtet, von workaholiks übermittelte Dateien vor dem Öffnen auf Viren zu überprüfen. Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von workaholiks ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
6. Sollte die erbrachte Leistung fehlerhaft sein, so muss der Fehler noch vor der Abnahme detailliert vom Kunden oder den von ihm bestimmten Dritten beschrieben und gemeldet werden. Der beanstandete Fehler wird dann seitens workaholiks unverzüglich behoben. Erst nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann eine Minderung des im Aufrag festgelegten Honorares vom Kunden verlangt werden. Nach der Abnahme gilt die erbrachte Leistung als genemigt bzw. angenommen.
7. Der Kunde ist nicht berechtigt, den/die Fehler selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen.
8. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Sie entfällt, wenn der Kunde das Design, das Layout oder Grafik(en) selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt. Hierbei ist §8 dieser AGB zwingend zu beachten.
(2) Druckabwicklung
1. Die erbrachte Leistung ist nach Ablieferung an den Kunden, oder an den von ihm bestimmten Dritten, unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Sollte die erbrachte Leistung fehlerhaft sein, so muss der Fehler detailliert vom Kunden (oder den von ihm bestimmten Dritten) beschrieben und gemeldet werden. Sie gilt als genehmigt bzw. angenommen wenn nach sieben Werktagen nach Abnahme der Druckerzeugnisse keine Beanstandung erfolgt.
2. In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, bei geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages, bei geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (Abweichungen vom offenen und/oder gefalzten Endformat) sowie bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag (bei Magazinen, Broschüren, etc.). Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen anderen Vorlagen, wie z.B. Proofs und Ausdruckdaten – auch wenn sie von workaholiks erstellt wurden – und dem Endprodukt
3. Auf die Laufrichtung des Papieres kann Produktionsbedingt nicht geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen oder Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Endproduktes können nicht beanstandet werden.
4. Mängel eines Teils des gelieferten Produktes berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware sind hinzunehmen.
6. workaholiks haftet nicht für fehlerhafte Leistungen/Produkte, welche auf die Nichteinhaltung der Anforderungen von Druckdaten zurückzuführen sind, insofern die Druckdaten/das Printdesign vom Kunden oder dessen Beauftragten stammt. Die jeweiligen Druckdatenanforderungen werden Kunden je nach Auftrag zur Verfügung gestellt.
(3) workaholiks haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden.
(4) Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so verjähren Mängelansprüche des Kunden binnen eines Jahres nach dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Sonst gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§12 Kündigung
(1) Das Kündigungsrecht ist beschränkt auf die Kündigung aus wichtigem Grund.
(2) Soweit der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet ist und diese Mitwirkung trotz Aufforderung nebst angemessener Fristsetzung nicht erfolgt, ist workaholiks zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt.
(3) Im Falle der Kündigung durch eine der Vertragsparteien hat workaholiks einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe.
(4) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass workaholiks keine oder nur eine geringere Vergütung beanspruchen kann.
§13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Diese Geschäftsbedingungen sowie alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und workaholiks richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort bei Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Kunden, die keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Inland haben, ist Leipzig. Dies gilt auch, wenn der Sitz des Kunden zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. Sonst gelten die gesetzlichen Regelungen.
§14 Salvatorische Klausel
Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung bzw. des Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingung bzw. des Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingung bzw. dieses Vertrages gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
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Stand 2008